Schwarzarbeit ist ein Vergehen, das strafrechtlich verfolgt wird. Nachbarschaftshilfe wird als ethisch-moralisch hoch angesehen. Doch wo endet nun Nachbarschaftshilfe und beginnt Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist jede Form illegaler Beschäftigung, die kein gesetzliches Arbeitsverhältnis darstellt. Bei Schwarzarbeit werden Werk- oder Dienstleistungen ausgeführt, die gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsgesetz verstoßen. I.d.R. kommt es bei Schwarzarbeit zu einem mündlichen Vertrag über Leistung und Entgelt.
Eine Bitte um Unterstützung in der Nachbarschaftshilfe dagegen ist noch kein mündlicher Vertrag. Außerdem kommt es zu keiner Entlohnung im Sinne eines Gehaltes. Stattdessen handelt es sich um eine unentgeltliche Leistung, eventuell in der Erwartung einer Gegenhilfe. Kosten, die dem Helfenden entstehen können nach Absprache selbstverständlich vom Nutznießer erstattet werden. Auch ein kleines Dankgeschenk kann gemacht werden, wenn es angemessen und nicht die Motivation zur Hilfeleistung ist. Denn Nachbarschaftshilfe darf „nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sein“. Eine Regelmäßigkeit, wie das tägliche „Gassi gehen“ mit dem Hund des Nachbarn, das bezahlt wird, kann den Verdacht der Schwarzarbeit erregen.
Auch wenn die Grenzen zwischen Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe nicht immer eindeutig sind, kann man davon ausgehen, dass NBH vorliegt wenn:
Weitere konkrete Beispiele der Nachbarschaftshilfe finden Sie unter http://de.mimi.hu/haus/nachbarschaftshilfe.html .
Koordinationsstelle von "Über Zaun und Grenze" im Freiwilligenzentrum "mach mit!" der Caritas, Ansbacher Straße 6, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon 09161 - 888919 | E-Mail: ueberZaunundGrenze[at]caritas-nea.de